Rechtsprechung
OLG Hamm, 03.04.1987 - 11 U 154/86 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Bürgschaftserklärung; Ausgestaltung der erforderlichen Schriftform einer Bürgschaftserklärung; Sittenwidrigkeit und Nichtigkeit eines Kreditvertrags wegen Bestehens eines auffälligen Missverhältnisses durch Vereinbarung eines ...
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Essen, 15.05.1986 - 2 O 122/86
- OLG Hamm, 03.04.1987 - 11 U 154/86
Papierfundstellen
- NJW 1987, 2521
- NJW-RR 1987, 1336 (Ls.)
- VersR 1988, 41
Wird zitiert von ...
- BGH, 21.11.1991 - IX ZR 60/91
Erstreckung einer formularmäßigen Bürgschaft auf Bereicherungsansprüche als …
Darin, daß sie außer dem pauschalen Hinweis auf alle Ansprüche "im Zusammenhang mit diesem Vertrage" eine nähere, nach verbreiteter Ansicht notwendige (vgl. OLG Hamm NJW 1987, 2521, 2522 [OLG Hamm 03.04.1987 - 11 U 154/86];… Wolf/Horn/Lindacher, AGB-Gesetz 2. Aufl. § 9 Rdn. B 12) Spezifizierung solcher Ansprüche enthält, ist ein Überraschungsmerkmal ebenfalls nicht zu sehen, auch wenn dadurch der Text verlängert wird.
Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 17.02.1987 - 22 U 42/86 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Amtspflichtverletzung von Forstamtbediensteten; Öfffentlich-rechtliche Tätigkeit der Forstbehörden bei Aufgaben des Forst- und Jagdschutzes ; Unkontrollierte Abfuhr von Holz durch unberechtigte Dritte ; Schudhafte Verletzung von Kontrollpflichten
- VersR (via Owlit)
GG Art. 34; BGB § 839; ForstG HE § 19; ForstG HE § 31; ForstG HE § 41; ForstG HE § 70
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 12.12.1985 - 4 O 203/85
- OLG Frankfurt, 17.02.1987 - 22 U 42/86
Papierfundstellen
- NJW-RR 1987, 1056
- MDR 1987, 671
- VersR 1988, 41
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.09.1976 - VI ZR 69/75
Verjährungsfrist - Ausfall - Leistungsklage - Feststellungsklage - Verjährung
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.02.1987 - 22 U 42/86
Bei Ansprüchen aus § 839 Abs. 1 S. 2 BGB beginnt die Verjährungsfrist erst zu laufen, wenn der Ausfall, für den der Beklagte aufzukommen hat, auch seiner Höhe nach feststeht und diese Höhe dem Geschädigten insoweit bekannt ist, daß er Leistungsklage erheben kann; ob er schon eine Feststellungsklage erheben kann, ist eine für den Beginn der Verjährung nicht ausschlaggebende Frage (vgl. BGH, NJW 1977, 198), Von dem vollständigen Ausfall ihrer Forderung hätte die Klägerin frühestens nach dem Termin im Konkursverfahren über das Vermögen des Käufers ... vom 01.09.1982 erfahren können. - BGH, 11.07.1963 - III ZR 61/62
Voraussetzungen der Revision nach § 547 Abs. 2 Nr. 2 ZPO
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.02.1987 - 22 U 42/86
Das gilt jedoch nicht, wenn es - wie hier - um Aufgaben des Forst- und Jagdschutzes geht (vgl. BGH, NJW 1963, 1782, 1783) [BGH 11.07.1963 - III ZR 61/62] .
Rechtsprechung
OLG Koblenz, 17.10.1986 - 10 U 784/84 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Vorabentscheidung über die Berufung durch Zwischenurteil und Zurückverweisung im übrigen; Behandlungsversäumnis als grober Behandlungsfehler; Haftung des Arztes für den Tod eines Patienten wegen unterlassener Untersuchungen; Haftung des Krankenhausträger als alleiniger ...
- VersR (via Owlit)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 10.04.1984 - 10 O 138/82
- OLG Koblenz, 17.10.1986 - 10 U 784/84
Papierfundstellen
- VersR 1988, 41
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.09.1982 - VI ZR 302/80
Voraussetzungen der Beweislastumkehr wegen grober Behandlungsfehler; Umkehr der …
Auszug aus OLG Koblenz, 17.10.1986 - 10 U 784/84
Dieses Unterlassen aber, das als Behandlungsversäumnis einem groben Behandlungsfehler gleichzuachten ist (vgl. BGHZ 85, 212 ff., hier Seite 217 und 219/220) war geeignet, einen Schaden wie dem tatsächlich eingetretenen herbeizuführen.
- BGH, 14.06.1994 - VI ZR 236/93
Vorwerfbarkeit eines Diagnoseirrtums als Behandlungsfehler - Spätsymptome einer …
Unterläßt der Arzt deshalb die Überprüfung seiner ersten Diagnose im weiteren Behandlungsverlauf, dann gilt das entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts nicht nur dann als Behandlungsfehler, wenn die begonnene Therapie keine Wirkung zeigt, sondern auch bereits dann, wenn Krankheitserscheinungen auftreten, die für die angenommene Erkrankung untypisch sind (Senatsurteil vom 28. Mai 1985 - VI ZR 264/83 - VersR 1985, 886, 887 = AHRS 2002/7) oder auch für eine andere Erkrankung sprechen können (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 17. Oktober 1986 mit NA-Beschluß des Senats vom 2. Juni 1987 - VI ZR 269/86 - VersR 1988, 41 = AHRS 1864/8 und OLG Oldenburg, Urteil vom 1. Juni 1988 mit NA-Beschluß des Senats vom 24. Januar 1989 - VI ZR 195/88 - VersR 1989, 481 = AHRS 1945/4).